Gasprüfungen

Information und Beratung über Gasprüfungen

>>> Gasprüfung, Gasabdruck, Druckprüfung, Gasprüfungen und Gastüv <<<

Für folgende Fahrzeuge, Bereiche, Anlagen, führe ich die Gasprüfung durch:

Freizeitfahrzeuge
Für Wohnmobile und Wohnwagen werden die Prüfkriterien des Arbeitsblattes G 607 und der DIN EN 1949 angewandt. Hier wird eine Plakette vergeben.

Nutzfahrzeuge
LKW, Kranwagen, und Baumaschinen werden nach den Richtlinien der BGG 935 geprüft

Boote
Motorboote und Jachten werden nach den Vorgaben des Arbeitsblattes G 608 geprüft.  Hier wird eine Plakette vergeben.

Markt und Verkaufsfahrzeuge
Markt und Verkaufsfahrzeuge werden nach BGG 935 (bisherZH/ 1/56) geprüft.  Alte Bescheinigungen dürfen weiter verwendet werden.

 

Eine Gasprüfung oder der Gasabdruck sind für Wohnmobile in Deutschland vorgeschrieben.
Die Gasprüfungen werden nach den Richtlinien des Arbeitsblattes G 607 durchgeführt.
Unter anderem wird die Gasanlage mit dem dreifachen Betriebsdruck auf Dichtheit geprüft.
Bei bestandener Druckprüfung werden die Plaketten von DVGW-DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas e.V.) vergeben.
Der Gastüv wird auch für Wohnwagen empfohlen und ist Grundlage für den Gasanlagen Service auf den Campingplätzen.
Auf Booten und Jachten ist eine Gasprüfung ebenso zu empfehlen.
Auch hier wird eine Plakette vergeben.
Die Prüfkriterien richten sich nach dem Arbeitsblatt G 608.